Die Abholtage sind die Tage, an denen die Artikel abgeholt werden müssen. Die einzelnen Abholtage werden in den Auktionen publiziert. Die Abholtage sind verbindlich.
Der Käufer ist für den Abtransport vom Standort der Ware selbst verantwortlich. Er muss das richtige Werkzeug sowie genügend Personen mitbringen, damit der Abtransport speditiv erledigt werden kann. Der Abtransport ist erst nach vollständiger Bezahlung inkl. Aufgeld und MWST möglich.
Das Aufgeld ist die Verkaufsprovision für das Auktionshaus. Das Aufgeld muss vom Käufer zusätzlich zum Auktionspreis bezahlt werden. Wie hoch das jeweilige Aufgeld ist, wird in der einzelnen Auktion publiziert.
Der Auftraggeber ist oft der Inhaber der Ware, die auf Liqwerk.ch versteigert wird. Liqwerk.ch bzw. die Fuchs Liquidationen GmbH ist in diesen Fällen die zum Verkauf bereichtige Firma.
Ersteigerte Artikel können bei der Abholung am Standort der Ware bar bezahlt werden. Die Zahlung muss in Schweizer Franken erfolgen.
Bei den meisten Auktionen werden für Interessenten Besichtigungstage zur Verfügung gestellt. Sämtliche Artikel aus dem Auktionskatalog können direkt vor Ort genau besichtigt werden. Der Besuch der Besichtigungstage wird empfohlen. So können Sie sich ein genaues Bild von den einzelnen Losen machen. Unklarheiten können so vermieden werden.
Bieten bezeichnet auf Liqwerk.ch den Prozess, wenn ein verbindliches "Angebot" bzw. ein "höheres Angebot" gemacht wird. Das Angebot wird auch als Gebot bezeichnet. Gebote sind bindend.
Mit dem Bietagenten haben Sie die Möglichkeit, eine Maximalsumme festzulegen, die Sie für ein Los maximal bezahlen möchten. Geben Sie diesen maximalen Betrag direkt bei der Gebotsabgabe ein. Der Agent bietet automatisch bis zu diesem Maximalgebot für Sie mit. Wird Ihr Maximalgebot erreicht, werden Sie automatisch vom höheren Gebot überboten und erhalten eine Benachrichtigung per e-Mail. LIegt das Schlussgebot unter Ihrem maximalen Gebot, bezahlen Sie nur den Betrag in Höhe des Schlussgebotes (zuzüglich Aufgeld und MwSt.)
Die Bieternummer dient hauptsächlich internen Zwecken. Ihre Daten bleiben damit beim Bieten anonym. Nach der erfolgreichen Ersteigerung eines Loses können wir Sie anhand der Bieternummer eindeutig identifizieren.
Die Bieterschritte sind feste Beträge, um welche sich beim Bieten das aktuelle Gebot erhöht. Die genauen Bieterschritte werden in den einzelnen Auktionen publiziert.
Für die Demontage sowie für den Abtransport sind Sie bzw. der Käufer selbst verantwortlich. Helfer, Werkzeug sowie weiteres Material für einen sicheren Abtransport müssen selber mitgebracht werden. Um sich von den Gegebenheiten vor Ort ein Bild zu machen, empfehlen wir Ihnen eine Vor-Ort-Besichtigung an einem der Besichtigungstage, die wir in den einzelnen Auktionen anbieten.
Zahlungen können vor Ort beim Abholen mit EC-Karte getätigt werden.
Beim Freiverkauf handelt es ich um einen Direktverkauf respektive Sofortverkauf. Der Artikel wird zu einem festen Preis verkauft, auf den sich Käufer und Verkäufer vorgängig geeinigt haben.
Ein Freihandverkauf ist das Gleiche wie der Freiverkauf. Freihandverkauf ist der juristische Begriff. Freiverkauf ist der Ausdruck, der in Auktionskreisen verwendet wird.
Fuchs Liquidationen GmbH
Die Fuchs Liquidationen GmbH ist die Firma, die Liqwerk.ch betreibt. Weitere Informationen zur Fuchs Liquidationen GmbH finden Sie unter www.fuchsliq.ch.
Bei sämtlichen Versteigerungen auf Liqwerk.ch handelt es sich um Liquidationsverkäufe. Bei den Verkäufen werden sämtliche Garantien und Gewährleistungen wegbedungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unseren AGB's.
Zahlungen können vor Ort beim Abholen mit den Kreditkarten Visa oder Mastercard getätigt werden.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Liquidation die Veräusserung aller Vermögensgegenstände einer Gesellschaft. Nebst der Liquidation gibt es auch die Konkurs-Liquidation sowie die Teil-Liquidation.
Ein Los ist eine Auktionsnummer. Eine Auktionsnummer kann einen einzelnen Artikel oder auch eine Gruppe von Gegenständen (Posten) beinhalten. Der Inhalt/Lieferumfang eines Lots wird genau beschrieben.
Der Mindestpreis ist der niedrigste Preis, der für das jeweilige Los erreicht werden muss, damit dieses ersteigert werden kann. Wird der Mindestpreis nicht erreicht, findet der Zuschlag dieser Position unter Vorbehalt statt. Auf Liqwerk.ch wird nur ein kleiner Teil der Lose mit einem Mindestpreis versteigert und entsprechend deklariert.
Die MWST in der Schweiz beträgt 8,1%. Die MWST wird auf den Zuschlagspreis sowie auf das Aufgeld erhoben. Kalkulieren Sie diesen Zuschlag beim Bieten mit ein. In einzelnen Fällen wir die MWST nur auf das Aufgeld erhoben.
Zu allen Käufen erhalten Sie bei der Abholung eine entsprechende Quittung. Sollte der Name/die Adresse für die Quittung von den Angaben abweichen, mit denen Sie auf liqwerk.ch registriert sind, müssen diese Angaben vor dem Abholtag schriftlich an Liqwerk.ch gemeldet werden. Am Abholtag und auch danach können die Quittungen nicht mehr angepasst werden.
Sie müssen sich nur registrieren, wenn Sie bei den Auktionen mitbieten möchten.
Eine Schweizer Adresse und Telefonnummer sind zwingend notwendig, um mitbieten zu können.
Personen mit Wohnsitz im Ausland können nicht mitbieten. Ausgenommen davon sind Personen mit Wohnsitz im Fürstentum Lichtenstein.
Sie können weder vom Gebot noch vom Kauf eines Lots zurücktreten. Jedes Gebot ist bindend. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unseren AGB's.
Eine Spedition für den Abtransport von grossen Artikeln muss vom Käufer organisiert werden. Soweit es uns möglich ist, können wir bei der Organisation eines passenden Speditionsunternehmens Hilfestellung leisten.
Die Versteigerungen finden an verschiedenen Standorten in der Schweiz statt. Die entsprechenden Standorte werden in der Auktion genau beschrieben. Der Standort ist auch der Ort, an dem die Artikel abgeholt werden müssen.
Der Startpreis ist der Preis, bei dem die Auktion beginnt.
Im Unterschied zur Versteigerung muss ein Freihandverkauf noch öffentlich beurkundet werden, um gültig zu sein. Aus konkursrechtlichen Gründen wird nach Abschluss der Auktion dem Höchstbietenden anstelle einer Quittung eine Freihandverkaufsverfügung ausgehändigt, die den Eigentumsübergang auslöst.
Artikel können grundsätzlich nicht verschickt werden. Sie müssen an den angegebenen Abholtagen am Standort der Auktion abgeholt werden. Vereinzelt gibt es auf Liqwerk.ch auch Auktionen mit Losen, die verschickt werden. Bei diesen Versteigerungen wird der Versand klar in der Auktion definiert.
Der Artikel muss beim Abholen bezahlt werden. Die Zahlungsfrist bei Rechnungen ist sofort nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsbetrag muss beim Abholen der Ware bereits auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung oder EC, Visa, Mastercard, Post Debit Mastercard, V-Pay, Twint bei der Abholung vor Ort. Nach Absprache per Rechnung, die Zahlungsfrist bei Rechnungen ist sofort. Der Betrag muss auf unserem Konto gutgeschrieben sein, bevor der Artikel am Artikelstandort abgeholt wird.
Vereinzelt werden auf Liqwerk.ch Lose versteigert, die einen Mindestpreis haben. Wird der Mindestpreis für ein Los nicht erreicht, erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt. Der Entscheid über den Zuschlag erfolgt in diesem Fall nach Absprache mit dem Einlieferer bzw. dem Auftraggeber. Für den Gewinner des Loses bleibt das Gebot bis zum definitiven Entscheid bindend.
Der Zuschlagspreis ist der Preis, bei dem der Zuschlag für ein Los erteilt wird. Der Zuschlag wird ohne das Aufgeld und die MWST angegeben.
Die Zustände der Lose werden auf Liqwerk.ch wie folgt deklariert:
- Neuware - Die Ware ist neu und ungebraucht.
- Gebraucht - Die Ware wurde gebraucht, hat diverse Gebrauchsspuren. Die Ware funktioniert.
- Defekt - Die Ware ist defekt und kann für den Einsatzzweck nicht sofort benutzt werden.
- Ungeprüft - Die Ware wurde nur einer Sichtprüfung unterzogen. Die Funktion wurde nicht geprüft.