Im Auftrag des Konkursamtes Aargau versteigern wir ein Saxaphon Henri Selmer Paris, Super Action 80 Serie II.
Die Auktion umfasst 1 Los. Dieses muss in Emmen abgeholt werden.
Aufgeld / MWST
Auf die abgegebenen Gebote wird zusätzlich ein Aufgeld von 8% sowie 8,1 % MWST auf das Aufgeld erhoben. Beachten Sie dazu den Gesamtpreis-Rechner, welcher Ihnen bei den einzelnen Losen zur Verfügung steht.
Allgemeine Informationen
Dieser Verkauf wird als Online-Auktion durchgeführt. Bevor Sie Gebote abgeben können, müssen Sie sich auf Liqwerk.ch registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Ihre Zugangsdaten werden Ihnen nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail zugeschickt.
Zuschlag
Mit dem Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises zuzüglich des Aufgeldes sowie zur Abholung des Loses verpflichtet. Es gelten zwingend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angaben / Beschreibungen
Sämtliche in der Auktion befindlichen Angaben zum jeweiligen Los werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, sind jedoch ohne Gewähr.
Quittung / Verkaufsverfügung
Aus konkursrechtlichen Gründen wird nach Abschluss der Auktion dem Höchstbietenden eine Freihandverkaufsverfügung erlassen, die den Eigentumsübergang auslöst. Die Verkaufsverfügung wird dem Käufer bei der Zahlung bzw. Warenübergabe ausgehändigt. Die Eigentumsübertragung erfolgt im aktuellen Zustand.
Zustand
Beim Los handelt es sich um einen gebrauchten Artikel mit entsprechnenden Gebrauchs- und Lagerungsspuren. Der Artikel kann Abbrüche von Teilen aufweisen. Wo nicht anders geschrieben ist die Funktion ungeprüft. Bitte beachten Sie die Beschreibung und die Fotos des Loses.
Garantie / Gewährleistung
Die Waren werden im Rahmen einer Liquidation bzw. Verwertung verkauft. Jede Garantie und Gewährleistung wird ausdrücklich wegbedungen. Weder die Auftraggeber noch der Verkäufer haften für Rechts- und/oder Sachmängel des Kaufobjektes.
Zahlung
Zahlung bei Abholung. Barzahlung direkt vor Ort oder EC, Visa, Mastercard, Post Debit Mastercard, V-Pay, Twint. Vorauszahlung per Rechnung möglich.
Abholung
Das Los muss innerhalb von 5 Arbeitstagen auf Terminvereinbarung in Emmen abgeholt werden. Mögliche Zeiten für Termine: Montag – Freitag von 08.00 – 17.00 Uhr. Spätester Abholtermin ist Montag, 27. April 2026.
Es werden keine Artikel verschickt.
Der Käufer ist für das Verladen und den Transport des gekauften Loses selbst verantwortlich. Wir verladen keine Artikel. Es müssen alle Teile des gekauften Loses mitgenommen werden.
Die Abholung findet nur während des oben genannten Zeitraums an der angegebenen Adresse in Emmen statt. Bei verspäteter Abholung haftet der Käufer für die entsprechenden Kosten (Miete, Mehraufwand etc.) Liqwerk.ch / Fuchs Liquidationen GmbH sowie deren Auftraggeber übernehmen keinerlei Haftung, sofern nicht anders angegeben. Der Käufer haftet vollumgänglich für Schäden am Gebäude, die beim Abtransport der Artikel entstehen.
Mit Ihrem Gebot stimmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu.
Fuchs Liquidationen GmbH
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